Service C: 3. Angebotshauptgruppe
Übersetzungen nicht-deutscher Patentanmeldungen bzw. Patente ins Englische (NICHT INS DEUTSCHE)
Diese Gruppe stellt eine gesonderte Sparte dar, insofern als „Deutsch“ hier weder als Ausgangs- noch als Zielsprache auftritt. Rein vom Konzept her sind vielleicht Sinn und Vorteil dieses Angebots nicht sofort offensichtlich, aber die folgenden Überlegungen werden Sie überzeugen: Fakt ist, dass Patentanwälte oder Mitarbeiter im Forschungsbereich, die ein Patent übersetzt brauchen, für ihre jeweiligen Zwecke genauso gut mit einer englischsprachigen Übersetzung arbeiten können, wie mit einer vergleichsweise sehr viel teureren deutschen Übersetzung. Auf diese Art lassen sich also besonders große Ersparnisse erzielen oder man kann es sich erlauben, sehr viel mehr Patente bei gleichem Budget zu übersetzen.
Das TLS-Angebot und der Vorteil, den wir Ihnen bieten können
Unser Angebot bezieht sich speziell auf Übersetzungen nicht-deutschsprachiger Patentanmeldungen/Patente ins Englische und der Vorteil bezieht sich hundertprozentig auf dem enormen Preisunterschied zwischen Übersetzungen nicht-deutschsprachiger Patentanmeldungen/Patente ins Deutsche im Vergleich zu denen ins Englische: Gegenüber den ersten zwei Hauptgruppen, bei denen wir oft Preisvorteile von etwa 20 %+ anbieten können, lassen sich Preisvorteile von 40 % und mehr bei dieser Angebotsgruppe realisieren, besonders wenn die Patentausgangssprachen Japanisch, Chinesisch oder Koreanisch sind, also die zurzeit dominanten asiatischen Sprachen in Bezug auf Patente.
Beispiele von Unterlagen
Patentanmeldungen, erteilte Patente, Patentstreitunterlagen.
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